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Sind Sie Kleinunternehmer? Vielleicht können Sie es werden!

Sind Sie Kleinunternehmer? Vielleicht können Sie es werden!

Bereits seit 2020 besteht für Kleinunternehmer die Möglichkeit, im Bereich der Einkommensteuer eine neue Pauschalierung in Anspruch zu nehmen, sofern die jährlichen Umsätze nicht mehr als € 35.000,- (netto) betragen.

Ab 2023 wird diese Umsatzgrenze „dank“ der Inflationsentwicklung erhöht.

Wen betrifft’s?

Die Kleinunternehmerpauschalierung ist bei Unternehmern mit Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Einkünften aus Gewerbebetrieb, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und deren Umsätze eine bestimmte Umsatzgrenze nicht übersteigen, möglich.

Wesentlich beteiligte Gesellschafter/Gesellschafter-Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Stiftungsvorstände sind von der Pauschalierung ausgenommen.

Bei Fragen kontaktieren Sie Ihren Steuerberater/In.

04. Januar 2023 | AutorIn: Daniel Nöbauer / FIDAS | Foto: Shutterstock

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