Bereits seit 2020 besteht für Kleinunternehmer die Möglichkeit, im Bereich der Einkommensteuer eine neue Pauschalierung in Anspruch zu nehmen, sofern die jährlichen Umsätze nicht mehr als € 35.000,- (netto) betragen.
Ab 2023 wird diese Umsatzgrenze „dank“ der Inflationsentwicklung erhöht.
Wen betrifft’s?
Die Kleinunternehmerpauschalierung ist bei Unternehmern mit Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Einkünften aus Gewerbebetrieb, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und deren Umsätze eine bestimmte Umsatzgrenze nicht übersteigen, möglich.
Wesentlich beteiligte Gesellschafter/Gesellschafter-Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Stiftungsvorstände sind von der Pauschalierung ausgenommen.
Bei Fragen kontaktieren Sie Ihren Steuerberater/In.