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Wenn das Finanzamt bei Ihnen einkauft

Foto: Shutterstock

Wenn das Finanzamt bei Ihnen einkauft

In Österreich besteht seit Einführung der Registrierkassenpflicht auch eine Belegerteilungspflicht.

Die Belegerteilungspflicht gilt ab dem ersten Barumsatz – EGAL ob eine Registrierkassenpflicht besteht oder nicht. Im Klartext heißt das: Jeder Unternehmer muss einen Beleg an seinen Kunden ausgeben, wenn dieser bar bezahlt. Was der Kunde mit dem Beleg macht, bleibt ihm überlassen – denn es besteht keine Belegannahmepflicht in Österreich.

Erfahren Sie mehr über das Mystery Shopping der Finanzpolizei, was auf einem Beleg draufstehen muss und welche Ausnahmen es gibt: https://fidas.at/innsbruck/aktuelles-innsbruck/



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