Ab 2023 können ArbeitgerberInnen ihren MitarbeiterInnen Zuschüsse von bis zu € 200,- pro Kalenderjahr lohnsteuerfrei zur Nutzung von Carsharing-Angeboten leisten.
Dazu zählen neben E-Autos auch E-Bikes, E-Scooter, E-Motorräder und sogar Fahrräder! Der Zuschuss deckt die entgeltliche Nutzung privat veranlasster (nicht beruflicher) Fahrten im Rahmen des Carsharings ab.
Natürlich gibt es hierzu auch Voraussetzungen, die beachtet werden müssen.