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Intensive Schneefälle: Alarmruf der Winterdienste

Die intensiven Schneefälle stellen die Winterdienste vor große Herausforderungen.

Intensive Schneefälle: Alarmruf der Winterdienste

Die intensiven Schneefälle stellen die Winterdienste vor große Herausforderungen.

Hausmeister-Serviceunternehmen spielen bei der Schneeräumung eine wichtige Rolle. Dabei haben sie aktuell aber ein massives Problem: Viele ihrer Mitarbeiter sind derzeit mit positivem Covid–Test aber ohne Symptome abgesondert und dürfen nicht arbeiten.

In Abetracht der Wetterlage fordert die Wirtschaftskammer analog zur Vorgangsweise im Vorjahr eine rasche Ausnahmegenehmigung seitens des Landes für dringende Schneeräumarbeiten, bei denen Kontakt zu anderen Personen definitiv ausgeschlossen werden kann.

Sämtliche Kräfte im Einsatz

Die Tiroler Wirtschaftskammer erhält derzeit viele Anfragen von besorgten Hausmeister-Diensten. Aufgrund der intensiven Schneefälle stehen derzeit sämtliche verfügbare Kräfte im Einsatz. Die geltenden Corona–Regeln sorgen für massive Probleme: „Es gibt zahlreiche positiv getestete, aber weitgehend symptomfreie Personen, welche die Schneeräumung vornehmen könnten, dies aber aufgrund der bestehenden Regelungen nicht dürfen“, erläutert Berufsgruppensprecher der Hausmeister, Matthias Kurz, das Dilemma.

Ausnahmeregelung

Letztes Jahr sorgte eine Sonderregelung des Landes hier für Entlastung. „Das war absolut nachvollziehbar, da Hausmeister in ihren Räumfahrzeugen keinerlei Kontakt zu anderen Menschen haben und somit von ihnen keine Infektionsgefahr ausgeht“, erklärt Landesinnungsmeister Florian Jäger. Die Wirtschaftskammer Tirol fordert daher das Land auf, angesichts der herrschenden Wetterlage erneut eine Ausnahmeregelung zu beschließen. Aufgrund der Personalengpässe besteht eine erhebliche Unfallgefahr für die Bewohnerinnen und Bewohner der betreuten Wohnanlagen. 

Juristische Probleme

Darüber hinaus ergeben sich für die betroffenen Hausmeister-Firmen schwerwiegende juristische Probleme: Selbst wenn ihr Personal unverschuldet in diese Situation gekommen ist, besteht eine Haftung für nicht geräumte Anlagen. „Die kritische Lage kann nur mit der geforderten Ausnahmeregelung gelöst werden. Das Problem ist akut und erfordert im Sinne der Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit und der Gesundheit der Bevölkerung rasches Handeln seitens des Landes“, betont Matthias Kurz.

01. Februar 2022 | AutorIn: Tiroler Wirtschaftskammer | Foto: Shutterstock

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