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Handelsobmann Unterberger: "Das Festhalten an 2G im Handel ist widersinnig!"

Der Handelsobmann Dieter Unterberger hält die 2-G-Regelung im Handel für widersinnig.

Handelsobmann Unterberger: "Das Festhalten an 2G im Handel ist widersinnig!"

Der Handelsobmann Dieter Unterberger hält die 2-G-Regelung im Handel für widersinnig.

Spätestens mit der Einführung der Impfpflicht nächste Woche verlieren die aktuellen Regelungen ihre Berechtigung und müssen deshhalb fallen.

"Dass der Lockdown für ungeimpfte kommenden Montag endet, die 2G-Regelungen im Handel aber aufrecht bleiben sollen, ist absolut widersinnig. Vor allem wenn man bedenkt, dass am kommenden Dienstag die Impfpflicht in Kraft tritt", stellt der Obmann des Tiroler Handels, Dieter Unterberger, kopfschüttelnd fest. 

Verhältnismäßigkeit

Er verweist in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Gutachten, das die Kanzlei Dorda Rechtsanwälte im Auftrag der Bundessparte erstellt hat. Dieses kommt klar zum Schluss, dass es unverhältnismäßig wäre, wenn es nach Einführung der Impfpflicht neben Verwaltungsstrafen zusätzlich noch 2G-Kontrollen im Handel gäbe. Auch der Eingriff in die Erwerbsfreiheit, der mit der 2G-Pflicht bzw. den 2G-Kontrollen im Handel verbunden ist, verliert laut Gutachten durch die Impfpflicht seine Verhältnismäßigkeit.

Forderung

Daher fordert Unterberger umgehend das generelle Ende der 2G-Pflicht im Handel. "Die Händlerinnen und Händler sind sich ihrer verantwortungsvollen Rolle bewusst und haben notwendige und sinnvolle Maßnahmen stets mitgetragen. Speziell die FFP2-Maskenpflicht, deren hohe Wirksamkeit vor Kurzem in einer Studie vom Max-Planck-Institut deutlich belegt wurde, hat sich dabei bestens bewährt. Sie reicht erwiesenermaßen aus, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die 2G-Pflicht und ihre verpflichtende Kontrolle verlieren hingegen spätestens mit kommender Woche jegliche Berechtigung und müssen deshalb fallen", richtet der Branchensprecher einen unmissverständlichen Appell an die Bundespolitik.

27. Januar 2022 | AutorIn: Tiroler Wirtschaftskammer | Foto: Shutterstock

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