Skip to main content
Rankings - top.tirol - Wirtschaftsnachrichten aus Tirol
Rankings
Unternehmensverzeichnis - top.tirol - Wirtschaftsnachrichten aus Tirol
Unternehmen
Newsletter - top.tirol - Wirtschaftsnachrichten aus Tirol
Newsletter
Änderungen

Steuerliche Neuigkeiten 2024

Steuerliche Neuigkeiten 2024
Für das Jahr 2024 sind in verschiedenen Bereichen bedeutsame steuerrechtliche Neuigkeiten zu verzeichnen.
Änderungen

Steuerliche Neuigkeiten 2024

Steuerliche Neuigkeiten 2024
Für das Jahr 2024 sind in verschiedenen Bereichen bedeutsame steuerrechtliche Neuigkeiten zu verzeichnen.

Für das Jahr 2024 sind in verschiedenen Bereichen bedeutsame Änderungen zu verzeichnen, insbesondere im Zusammenhang mit Mitarbeiterprämien und dem Gewinnfreibetrag. Im Folgenden werden diese Neuerungen näher erläutert.

MitarbeiterInnenprämie

Das besondere Highlight zu Beginn: Die 2022 eingeführte Teuerungsprämie, die bis 2023 befristet war, findet auch im Jahr 2024 in modifizierter Form ihre Fortsetzung. ArbeitgeberInnen haben die Möglichkeit, ihren MitarbeiterInnen zusätzlich zum laufenden Gehalt/Lohn bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszuzahlen.

Jedoch ergeben sich folgende Veränderungen: Die Auszahlung der MitarbeiterInnenprämie muss in vollem Umfang aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, vertragliche Vereinbarung für alle Dienstnehmer) erfolgen.

Es bleibt unverändert notwendig, dass es sich weiterhin um eine zusätzliche Zahlung handelt, die üblicherweise zuvor nicht gewährt wurde. Eine etwaige Auszahlung einer Teuerungsprämie in den Jahren 2022 und/oder 2023 wird dabei nicht als zu den „üblicherweise gewährten Zahlungen“ gezählt. Wenn sowohl eine MitarbeiterInnenprämie als auch eine Gewinnbeteiligung ausgezahlt werden, kann insgesamt nur ein Betrag von maximal 3.000 Euro steuerfrei bleiben.

Gewinnfreibetrag (GFB)

Der Grundfreibetrag erhöht sich von 30.000 auf 33.000 Euro, wodurch automatisch 4.950 Euro (=15 % von 33.000 Euro) als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Gleichzeitig steigt der Maximalbetrag für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag über alle Stufen auf 46.400 Euro an.

Weitere Informationen zu steuerlichen Anpassungen können online abgerufen werden.

10. Januar 2024 | AutorIn: Anna Füreder | Foto: Shutterstock

Artikel teilen:



top.tirol Newsletter

Wir informieren Sie kostenlos und wöchentlich über Tirols Wirtschaftsgeschehen