Das Jahresende markiert nicht nur einen natürlichen Übergang, sondern auch eine wichtige Phase für UnternehmerInnen, um steuerliche Angelegenheiten zu prüfen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und das Allerwichtigste: sich bei ihren MitarbeiterInnen für die gute
Zusammenarbeit über das Jahr hinweg zu bedanken:
Mögliche Prämien:
- Gewinnbeteiligung: steuerfrei bis zu 3.000,- Euro pro Jahr für alle aktiven MitarbeiterInnen
- Teuerungsprämie: steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu 3.000,- Euro pro Jahr, voraussichtlich letztmalig für das Jahr 2023
Bei Kombination beider Prämien können maximal 3.000,- Euro begünstigt ausbezahlt werden.
Facts zur Teuerungsprämie:
- Eine zusätzliche Auszahlung, die in der Regel zuvor nicht gewährt wurde
- Unterliegt keiner Lohnsteuer, Sozialversicherung und keinen Lohnnebenkosten
- Muss auf dem Jahreslohnzettel vermerkt werden, selbst wenn sie in Form von Gutscheinen ausgezahlt wird
- Das Beschäftigungsausmaß hat keinen Einfluss darauf - somit können auch geringfügig Beschäftigte eine Prämie in voller Höhe erhalten
- Individuelle Prämie von bis zu 2.000,- Euro pro ArbeitnehmerIn ist möglich
- Zusätzlich 1.000,- Euro, wenn steuerliches Gruppenmerkmal gegeben ist
Bei Fragen kontaktieren Sie Ihren/Ihre SteuerberaterIn.
14. Dezember 2023 | AutorIn: David Wintner | Foto: Fidas