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Leitfaden für Betriebsübergabe

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Daniel Nöbauer

Leitfaden für Betriebsübergabe

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Daniel Nöbauer

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Daniel Nöbauer betreibt eine große Steuerberatungskanzlei in Innsbruck. Als Spezialist für Betriebsübergaben erklärt er, wie dieser wichtige Wendepunkt in der Firmengeschichte gut gelingen kann.

Bei Betriebsübergaben ist man gut beraten, nicht die ‚Last-Minute-Variante‘ zu wählen, sondern das Angebot mit Frühbucherrabatt!“

Diese pointierte Aussage stellt Daniel Nöbauer an die erste Stelle, wenn er von den wichtigsten Voraussetzungen für eine geglückte Betriebsübergabe spricht. Zeit sei dabei vor allem deshalb ein essenzieller Faktor, weil überstürzte und hastige Entscheidungen meist kontraproduktiv und in ihren negativen Auswirkungen oft nicht mehr umkehrbar seien.

Der Spezialist für Betriebsübergaben weiter: „Wie lange man für eine Betriebsübergabe einrechnen sollte, ist individuell verschieden, allerdings benötigt ein geordneter Ablauf meist mindestens drei bis fünf Jahre. Werden in dieser Zeit Firmenanteile langsam auf den Übernehmer übergeben, hat der Übergeber Zeit, sich auf seine neue Rolle, die zum Beispiel Pensionist sein kann oder externer Firmenberater, einzustellen. Ein Pensionsschock samt Panikreaktion mit negativen Folgen für das Unternehmen wird so eher unwahrscheinlich. Der Übernehmer auf der anderen Seite hat die Möglichkeit, langsam in seine neue Rolle als Firmeninhaber und Chef hineinzuwachsen.“

Spezialisten als Berater

Da man bei einer Firmenübergabe mit vielen verschiedenen Problemstellungen auf persönlicher und privater Ebene zu tun hat, rät Nöbauer, sich echte Spezialisten als Berater zu suchen, um gemeinsam die wichtigsten Punkte anhand eines Übergabe-Leitfadens abzuarbeiten.

1. Finden des Betriebsnachfolgers

Eine erste zentrale Frage bei der Firmenübergabe ist zunächst das Finden eines geeigneten Übernehmers. So werden Übergabesituationen vermieden, die offenbaren, dass der – oft schon seit Jahren vorgesehene – Firmenübernehmer eigentlich weder die notwendige Freude noch die erforderlichen Fähigkeiten zur Betriebsführung mitbringt.

2. Festlegen der Übergabeform

Hier gilt es zu klären, welche Übergabeformen eine Firmenstruktur überhaupt zulässt. Wird zum Beispiel eine schrittweise Übergabe des Unternehmens gewünscht und soll dabei ein bestimmte Firmengebäude für eine gewisse Zeit noch beim Übergeber verbleiben, geht das nur, wenn der Betrieb kein Einzelunternehmen ist. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang auch, die zukünftige Rolle des Firmenübergebers in der Firma zu besprechen. So lässt sich vermeiden, dass er oder sie als graue Eminenz weiter die Geschicke des Betriebs bestimmt, obwohl eigentlich längst der Übernehmer am Firmenruder sitzen sollte.

3. Optimierung der Unternehmensrechtsform

Im Zuge der Übergabe gilt es zu klären, ob das Unternehmen in der bestehenden Rechtsform – meist GmbH, Einzelunternehmen oder KG – gut aufgehoben ist. Eine derartige Überprüfung könnte zum Beispiel ergeben, dass – vor allem bei verlustträchtigen Betrieben – das Anfallen von Steuern bei der Übergabe mit einer Änderung der Rechtsform vermieden werden kann.

4. Klärung der Erbfolge und der Pflichtteilansprüche

Dazu ein Beispiel: Wenn ein Übergeber Vater von drei Kindern ist und das Unternehmen nur an eines der Kind übergibt, müssen die anderen beiden Kinder auf den entsprechenden Pflichtteil verzichten. Hier sollte man über eine vorweggenommene Erbfolge – zum Beispiel in Form einer finanziellen Entschädigung – diskutieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein für alle Beteiligten zufriedenstellendes Vorgehen sollte in der Familie besprochen und schließlich schriftlich fixiert werden.

Dieser Schritt macht umso mehr Sinn, da der tatsächliche Wert eines Betriebs oft nicht von jedem Familienmitglied gleich eingeschätzt wird. Das Eingehen eines unternehmerischen Risikos ist erst ratsam, wenn alle inner- und außerfamiliären Ansprüche geklärt sind. In diesem Zusammenhang kann man auch überlegen, bei einer Betriebsübergabe gleich das nichtunternehmerische Vermögen in Form eines Testaments aufzuteilen.

5. Erstellung eines Businessplans

In welche Richtung kann sich der Betrieb entwickeln, besteht Investitionsbedarf, gibt es einen Liquiditätsplan, um zu überprüfen, ob die Entschädigungszahlungen an Familienmitglieder in geforderten Höhe aus dem Firmenvermögen überhaupt geleistet werden können? Wurde der optimale Pensionsantrittszeitpunkt für den Übergeber fixiert? Das sind nur einige der Fragen, die im Zuge der Erstellung eines Businessplans bei Betriebsübergabe berücksichtigt werden sollten. Auch das Vorhandensein allfälliger Haftungen, die auf den Übernehmer übergehen, muss hier geregelt werden.

Sagen Sie Ja
Folgende Fragen sollten geklärt sein, damit die Übergabe klappt.

1. Ist der Betriebsnachfolger bereits festgelegt?

2. Ist die Unternehmenssphäre von den Privatinteressen des Unternehmens klar getrennt?

3. Wurden scheinbar unverrückbare Prinzipien betreffend der Nachfolge der Unternehmensleitung (z. B. ein Sohn muss in die Geschäftsführung) bereits hinsichtlich Sinnhaftigkeit überprüft?

4. Wurde die Betriebsnachfolge bereits mit der Familie abgesprochen?

5. Sind die Entschädigungszahlungen an weichende Erben (aus dem Betriebsvermögen oder aus dem Privatvermögen) abgeklärt und besprochen?

6. Ist das Thema „ Rechtsformgestaltung“ nach der Übernahme besprochen?

7. Liegt ein betriebswirtschaftliches Konzept für den Übernehmer vor?

8. Ist die Betriebsübergabe bzw. die Übergabe nichtunternehmerischen Vermögens steuerlich bereits optimiert?

9. Ist ein Testament mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt?

10. Ist sichergestellt, dass unnötige persönliche Haftungen vermieden werden, insbesondere von Personen die keine unternehmerische Verantwortung tragen werden?

23. März 2015 | AutorIn: Klaus Erler | Foto: Emanuel Kaser

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