Ab Ende Jänner 2021 sollen auch die Zulieferbetriebe, die indirekt vom Lockdown betroffen sind, eine staatliche Hilfe bekommen.
Ende Jänner deshalb, da die Auszahlung des Umsatzersatzes an direkt betroffene Unternehmen abgewartet werden soll.
Der Antrag kann gestellt werden:
- Mind. 50 % Umsatzzusammenhang mit Unternehmen, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind
- Im Betrachtungszeitraum mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019)
- Ab einer Fördersumme von € 5.000,00 müssen die Angaben von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden.
Details dazu können Sie unter https://fidas.at/umsatzersatz-zulieferbetriebe/ nachlesen.